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EU-Berufskraftfahrer LKW und BUS
Wir bieten regelmäßige Weiterbildungen und die beschleunigte Grundqualifikation an!
Alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr mit einem Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E müssen eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation und die entsprechenden Weiterbildungen nachweisen können.
Die Schulungen werden unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Kursgebühr ist reduziert um 30 % bzw. 50 % für Teilnehmer über 50 J. oder 70 % für Teilnehmer ohne Berufsabschluss (altersunabhängig).
!ACHTUNG AB SEPTEMBER 2023 GELTEN NEUE FÖRDERRICHTLINIEN!
Die Kursgebühr reduziert sich um 30 % für Teilnehmer unter 55 Jahre, 70 % für Teilnehmer über 55 J. oder 70 % für Teilnehmer ohne Berufsabschluss (altersunabhängig).
Termine
Ansprechspartner
1. die Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK - 7,5 stündige praktische und theoretische Prüfung (Lehrgang nicht erforderlich)
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
2. Berufsausbildung
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
3. Beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist ein Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht, einschließlich 10 Praxisstunden. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
- Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
- Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
- Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
- erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 min) bei einer für den Wohnsitz des/r Bewerber/in zuständigen Industrie- und Handelskammer
- bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
In regelmäßigen Weiterbildungen soll der Wissenstand aller LKW-Berufskraftfahrer ständig weiterentwickelt werden.
Die Weiterbildung ist für alle gewerblich tätigen Fahrer im Güterverkehr mit KFZ über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE gesetzlich vorgeschrieben.
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Theoriestunden. Typischerweise wird diese Vorgabe durch den Besuch von fünf jeweils 7-stündigen Weiterbildungssitzungen abgegolten. Eine Prüfung ist dabei nicht erforderlich.
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt entweder innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig) oder bis zum 10.09.2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer. Der nächste Besuch einer Weiterbildung wird dann immer im Zyklus von 5 Jahren fällig.
Eine Weiterbildung muss grundsätzlich im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden und erstmals spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation besucht werden.
Eine Weiterbildung umfasst eine verpflichtende Teilnahme an Unterrichtsterminen (typischerweise fünf Einheiten zu 7 Zeitstunden), von denen ein Teil auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen können. Für den Erhalt der Weiterbildungsbestätigung muss keine Prüfung bestanden werden.